Platzordnung - Hundefreilauf Nettetal

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Hundefreilauf Nettetal e.V.
LEINE AB!!! Spiel und Spaß für unsere Hunde
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Über uns
Aufnahmeregelung und Platzordnung

Die Sicherheit und das Wohl unserer Fellnasen und ihrer Menschen stehen bei uns im Vordergrund. Deshalb gibt es für
die Benutzung des Hundefreilaufs verbindliche Spiel-und Verhaltensregeln für Mensch und Hund. Nur so können wir
einen reibungslosen Ablauf und maximalen Spaß für alle sicherstellen.

Jeder der den Freilauf betritt verpflichtet sich, sich an die Regeln zu halten! Weisungsbefugt sind der Vorstand und vom
Vorstand ausdrücklich autorisierte Personen! Alle Ereignisse, die nicht explizit durch die Platzordnung geregelt sind oder
unklare Situationen, sind umgehend dem Vorstand zu melden. Dieser entscheidet über die Art und Weise der zur
Regelung erforderlichen Maßnahmen.

Wir empfehlen allen Vereinsmitgliedern die Benutzung von WhatsApp, um die Nutzung des Freilauf mit den anderen
Vereinsmitglieder abzusprechen und zu vereinbaren. Dafür ist eine WhatsApp Gruppe eingerichtet worden. Die
Aufnahme in diese Gruppe wird jedem Vereinsmitglied angeboten.

Öffnungszeiten: 8.00 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit, längstens aber bis 22.00 Uhr
Aufnahmeregelung

Der Hundehalter stellt sich und seinen Hund bei einem(r) nach §11 Abs.1 Nr. 8 f des Tierschutzgesetzes zugelassenen
HundetrainerIn unseres Vertrauens vor. Er/sie empfiehlt dem Vorstand die Zulassung zum Freilauf oder weitere
erforderliche Maßnahmen. Die Entscheidung darüber trifft der Vorstand. Der Verein sorgt dafür, dass diese Vorstellung
zeitnah durchgeführt werden kann. Die Kosten für diese Sichtung richten sich nach der aktuellen Preisliste der mit dem
Hundefreilauf Nettetal e.V. zusammenarbeitenden HundetrainerIn. Sie sind vom Hundehalter zu zahlen.

Sollten Hund und Halter im Umgang mit Hundegruppen gravierende Unsicherheiten zeigen und der/die HundetrainerIn
weitere Maßnahmen empfehlen, können sie an einem speziellen Freilauftraining in der mit dem Verein
zusammenarbeitenden HundetrainerIn teilnehmen. Die Kosten für dieses Training richten sich nach der aktuellen
Preisliste der HundetrainerIn. .Der/die TrainerIn gibt im Anschluss die Empfehlung an den Vorstand, ob Hund und Halter
in den Hundefreilauf Nettetal e.V. aufgenommen werden sollten.
Aufsicht

Grundsätzlich wird der Freilauf nicht durch einen Hundetrainer oder andere beaufsichtigt. Jeder
Hundebesitzer ist selber für seine/n Hund/e voll verantwortlich.

Wenn ein Mitglied des Vorstandes oder eine vom Vorstand autorisierte Person anwesend ist, so sind diese Personen
weisungsbefugt und ihren / deren Anweisungen und Entscheidungen ist unbedingt Folge zu leisten. Diese Personen sind
berechtigt das Hausrecht auszuüben. Sie können dem Vorstand Maßnahmen gegenüber Mitgliedern, deren Hunde
auffällig werden, oder die sich wiederholt unangemessen anderen Vereinsmitgliedern gegenüber verhalten, empfehlen.
Der Vorstand entscheidet nach Rücksprache mit dem Vereinsmitglied über eventuell zu ergreifende Maßnahmen.
Trotzdem obliegt die Hauptverantwortung nach wie vor beim Hundehalter selber.

Auffälligkeiten bzgl. des Verhaltens und/oder der Gesundheit einzelner Hunde bzw. das unangemessene Verhalten von
Mitgliedern auf dem Freilaufgelände, sind dem Vorstand unverzüglich mitzuteilen!

Der Hund sollte über einen ausreichenden Grundgehorsam verfügen, von seinem Besitzer abrufbar sein und mit anderen
Hunden verträglich sein. Im Falle von wiederholten Auffälligkeiten im Verhalten von Hunden, kann der Vorstand eine
erneute Vorstellung des Tieres bei(m) (der) Trainer/In anordnen, der/die dem Vorstand dann eine verbindliche Teilnahme
am Freilauftraining zu den oben genannten Konditionen empfehlen kann. Stimmt der Vorstand dieser Empfehlung zu,
erfolgt die Aufforderung des Vereinsmitgliedes die beschlossenen Maßnahmen umzusetzen. Sollte das Vereinsmitglied
der Aufforderung des Vorstandes zur Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen nicht innerhalb von 4 Wochen
nachkommen ist eine fristlose Kündigung der Vereinsmitgliedschaft möglich. Bis zur erneuten Freigabe durch den
Vorstand darf der Hund den Freilauf nicht nutzen.
Haftpflichtversicherung und Impfschutz

Der Hundefreilauf ist allen Vertragspartnern unter Einhaltung der Pflichten zugänglich. Jeder Hundebesitzer haftet
persönlich für Personen- und Sachschäden, die er oder sein Hund verursacht. Der Abschluss einer
Hundehaftpflichtversicherung ist daher Pflicht und bei der Anmeldung nachzuweisen. Eine Änderung der Versicherung ist
dem Verein unaufgefordert mitzuteilen!

Die Grundimmunisierung des Hundes ist nachzuweisen!

Läufige Hündinnen sind während der akuten Läufigkeit von der Nutzung des Freilaufs ausgenommen, ebenso wie kranke
Hunde, sofern und solange eine Ansteckungsgefahr vorliegt. Mit Rücksicht auf andere Hundebesitzer wird darum
gebeten, über einen angemessenen Zeitraum, mit Hündinnen vor und nach der akuten Phase der Läufigkeit das
Freilaufgelände nicht zu nutzen.
Verhalten der Hundebesitzer

Jeder Hundehalter hat auf der Freilauffläche die Aufsichtspflicht über seine/n Hund/e. Situationen wie Mobbing, heftiges
Hetzen, Drohfixieren, ständiges Dominieren/Besteigen, Beißattacken, etc. sind unverzüglich durch den Hundebesitzer zu
unterbinden. Bei Raufereien sollte jeder Hundebesitzer, seinen Hund ruhig zu sich rufen, anleinen und sich von den
Raufern entfernen. Die Hundebesitzer der Raufer, die sich nicht abrufen lassen, sollten sich auch vom Ort des
Geschehens so weit wie möglich entfernen, aber selbstverständlich den Platz nicht verlassen!

Die Benutzung von Stachelhalsbändern, Würgern ohne Stopp, Reizstrombändern und anderer dem Hund Schmerz
zufügender Hilfsmittel ist auf dem Freilauf verboten und führt zum Platzverweis. Die Benutzung kann zur fristlosen
Kündigung der Vereinsmitgliedschaft führen. Das Einsetzen von zum Erschrecken dienender Hilfsmitteln, darf nur nach
Empfehlung eines/r HundetrainerIn und in den dafür empfohlenen Situation, und zwar nur an seinem eigenen Hund und
in Absprache mit den anwesenden Hundebesitzern, erfolgen (z.B. Wasserflasche, Schelle Sprühhalsbändern und o.ä.)

Das Entfernen von Kotabsatz und/oder Erbrochenem ist für jeden Hundebesitzer selbstverständlich. Das gilt sowohl für
den Platz, wie auch für den Weg dort hin.

Buddeln ist wegen der dadurch entstehenden Verletzungsgefahr nicht gestattet. Sollte der Hund doch mal auf der
Wiesenfläche gebuddelt haben ist dieses Loch sofort zu schließen!
Betreten und Verlassen der Fläche

Um ein ungestörtes Betreten und Verlassen der Freilauffläche zu gewährleisten, haben wir eine Schleuse eingerichtet.
Hier werden die Hunde an- und abgeleint, Geschirre sind abzunehmen, um Verletzungen beim Spiel zu vermeiden. Jeder
Hundebesitzer hat seine Leine bei sich zu behalten, um im Notfall den Hund sichern zu können.

Hundehalter/innen, die sich im Hundefreilauf schon aufhalten, haben Sorge zu tragen, dass der Eingangsbereich an der
Schleuse großzügig für die Neuankömmlinge freigehalten wird. Die Hunde sind zu sich zu rufen und ggf. in den Gehorsam
zu nehmen, bis der Neuankömmling auf dem Platz ist. Das Freilaufenlassen der Hunde ist nur unter Anwesenheit und
Beaufsichtigung des Hundebesitzers oder von ihnen autorisierten Personen gestattet. Der Hund ist nicht alleine auf dem
Gelände zurückzulassen.
Leckerchen und Spielzeug

Das Füttern von Hunden auf dem Gelände ist generell unerwünscht, mit Ausnahme von Belohnungen, die nur dem
eigenen Hund mit genügend Abstand zu den anderen Hunden gegeben werden dürfen. Sollte aus therapeutischen oder
medizinischen Gründen das Füttern notwendig sein, ist dies mit den anderen Hundehaltern abzusprechen und in der
Schleuse durchzuführen. Es ist streng darauf zu achten, dass keinerlei Futterreste auf dem Gelände zurückbleiben. Sie
können die Gesundheit anderer Hunde gefährden.

Ball-/ Beutespiele mit den Hunden sind grundsätzlich unerwünscht, um "Beutestreitigkeiten" unter den Hunden zu
vermeiden.
Kinder auf der Freilauffläche

Kinder, in Begleitung ihrer Eltern, sind auf der Freilauffläche herzlich willkommen! Die Erziehungsberechtigten haben die
Aufsichtspflicht, vor allem, was die Einhaltung der Regeln des Hundefreilaufs betrifft. Das Rennen auf dem Freilauf ist
untersagt, da dieses ein Beuteverhalten hervorrufen kann.
Sonstiges

Auf dem Weg vom Auto zur Freilauffläche und zurück ist der Hund an der Leine zu führen. Es ist ausschließlich die
ausgeschilderte Zuwegung zu nutzen, die umliegenden Flächen dürfen nicht betreten werden! Diese sind teilweise
landwirtschaftlich genutztes Privateigentum. Verunreinigungen können erhebliche Schäden nach sich ziehen.

Finden Reinigungen bzw. Gartenarbeiten statt, ist der Zutritt zur Freilauffläche untersagt.

Beschädigungen der Anlage sind dem Vorstand umgehend zu melden.

Die Vertragspartner tragen Sorge dafür, dass der an sie ausgegebene Schlüssel für das Gelände sicher verwahrt wird und
nicht in die Hände von Dritten gelangt. Bei Verlust des Schlüssels sind die Kosten für eine neue Schließanlage sowie die
daraus entstehenden Kosten (Porto, Verwaltung etc.) zu tragen.

Mitglieder sind ordentliche Mitglieder und deren Kinder bis zum 18ten Lebensjahr. Ehepartner dürfen den Freilauf
ebenfalls nutzen, haben jedoch kein Stimmrecht. Darüber hinaus steht es jedem frei, eine selbstständige Mitgliedschaft zu
beantragen.

Alle oben genannten Regeln gelten ebenfalls für Gastbesucher und Gasthunde. Gäste zahlen einen Gastbeitrag von 5,- €.
Der Erstbesuch zur Besichtigung ist kostenfrei.

„Gefährlichen Hunden“ und „Hunden bestimmter Rassen“ im Sinne des Landeshundegesetzes NRW ist die Nutzung der
Fläche grundsätzlich unter Auflagen möglich. Über die Art, die Weise und die Dauer der Auflagen entscheidet der
Vorstand.

Diese Platzordnung ist und kann nicht abschließend sein. Sie kann und soll nicht alle denk- und undenkbaren Situationen
des alltäglichen Lebens regeln. Sollten nicht in der Platzordnung aufgeführte Situationen, die als einmalig angesehen
werden können, aber einer sofortigen Regelung bedürfen, vorfallen, ist die Platzordnung als Grundlage anzusehen und
eine Regelung unter den Vereinsmitgliedern im Sinne der Platzordnung herbeizuführen.
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